Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt viel Verantwortung. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient dazu, die häusliche Pflege fachlich zu begleiten, Fragen zu klären und praktische Unterstützung anzubieten.
Worum es beim Beratungseinsatz geht
Eine Pflegefachkraft betrachtet gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen die aktuelle Pflegesituation. Im Mittelpunkt stehen die Qualität der Versorgung, die Entlastung der Pflegenden und konkrete Hinweise für den Alltag.
Der Termin ist keine Prüfung. Er bietet Raum, Unsicherheiten anzusprechen und frühzeitig passende Hilfen kennenzulernen.
- Persönliches Gespräch in der häuslichen Umgebung
- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Praktische pflegefachliche Hinweise
- Informationen zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
- Dokumentation des durchgeführten Beratungseinsatzes
Regelmäßige Beratung bei Bezug von Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 kann die Beratung weiterhin vierteljährlich in Anspruch genommen werden.
Wir vereinbaren den Termin persönlich und erklären vorab, welche Angaben benötigt werden.